Nachdem bereits in 2013 und 2014 die Diskussionen über die steuerliche Abschreibung von erworbenen Praxiswerten bzw. Vertragsarztzulassungen für Unsicherheit und Unklarheiten
gesorgt hatten, hat nun das Finanzgericht Bremen diese Diskussion mit einem Urteil vom 24.08.2016, 1K67/16(6), wieder angeheizt. Im Urteilsfall geht um den Erwerb einer Vertragsarztzulassung
durch eine Gemeinschaftspraxis, der das Finanzamt und später auch das Finanzgericht die steuerliche Abschreibung nicht gewährte. Wegen der dringend notwendigen höchstrichterlichen Klärung wurde Revision beim Bundfinanzhof (BFH) zugelassen.
